Überlieferungsbildung und Benutzung von Archivalien
Archive sind Orte der Erinnerung. Mit den Dokumenten in Archiven (Archivalien) kann man in der Gegenwart die Vergangenheit nachvollziehen, analysieren und für die Zukunft daraus lernen. Archive wachsen beständig an, da immer wieder Dokumente, die einen historischen oder rechtlichen Wert haben ins Archiv übernommen werden. Archivarinnen und Archivare betreiben „Überlieferungsbildung“. Das heißt, sie wählen aus der immensen Menge an Akten, Daten aus Datenbanken, Webseiten, Fotos, Filmen, Briefen, Aufzeichnungen und sonstigen einzigartigen Unterlagen den Teil aus, der archivwürdig ist. Als kulturelles Erbe oder zur Sicherung rechtlicher Belange werden diese Archivalien im Archiv überliefert.
Erst die Möglichkeit der Benutzung von Archivalien gibt dem Archiv seinen Sinn. Daher unterstützen Archivarinnen und Archivare die Benutzung. Zumeist gibt es in Archiven Lesesäle. Auch die Online Benutzung von digitalisierten und digitalen Archivalien verbreitet sich immer mehr. WissenschaftlerInnen, HistorikerInnen, GenealogenInnen, Fachleute, JournalistenInnen, SchülerInnen, Studierende und historisch interessierte BürgerInnen nutzen Archive. Archivarinnen und Archivare schaffen günstige Bedingungen für die Benutzung, berücksichtigen aber auch gleichzeitig rechtliche Grenzen, die z.B. durch das Archivrecht, den Datenschutz oder das Urheberrecht gesetzt werden.
Sie setzen sich in diesem Studienbereich mit den Kriterien für die Überlieferungsbildung sowie mit den zielgruppen- und bestandsspezifischen Anforderungen an den Benutzungsbetrieb von Archiven auseinander.